"Parken & Meer"- Parken in Warnemünde am Kreuzfahrt Terminal


Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
 
1. Die Projekt 1218 GmbH, Handelsstraße 3, 18069 Rostock, bietet unter dem Namen "Parken & Meer" die Möglichkeit, in der Nähe des Kreuzfahrt-Terminals Rostock-Warnemünde sicher und günstig seinen Wagen abzustellen.

2. Die Insassen der bei Parken & Meer abgestellten PKW werden per Shuttle kostenlos zum Kreuzfahrt-Terminal gefahren und ebenso kostenlos dort wieder abgeholt. Der Shuttle ist an den An- und Abreisetagen Ihrer Kreuzfahrt von 8 Uhr bis 18 Uhr besetzt und fährt für Sie nach Bedarf. Darüber hinaus gehende Shuttle-Zeiten sind nur nach vorheriger Absprache möglich. Insbesondere bei kurzfristig verschobenen  Ankunfts- und Abfahrtszeiten der Kreuzfahrtschiffe (z. B. wetterbedingt, Schiffsschäden usw.) kann der vollumfängliche Shuttle-Service aus organisatorischen Gründen nicht immer garantiert werden. Die Herausgabe Ihres PKW garantieren wir Ihnen in der Zeit von 8 Uhr bis 18 Uhr. Darüber hinaus gehende Herausgabe-Zeiten sind nur nach vorheriger Absprache möglich. Sollte das Fahrzeug am ursprünglich geplanten Abreisetag bis 18 Uhr nicht abgeholt worden sein, ist Parken & Meer berechtigt, das Fahrzeug aus der Halle zu entfernen und auf eine andere Stellfläche zu verbringen. Allerdings wird das Fahrzeug ordnungsgemäß verschlossen und verkehrsüblich gesichert. Die Fahrzeugschlüssel werden weiterhin sicher verwahrt.
 
3. Auf dem Betriebsgrundstück mit Ein- und Ausfahrten gelten die allgemeinen Verkehrsvorschriften. Der Mieter hat gesetzliche, polizeiliche sowie Anordnungen des Betreiberpersonals zu beachten; dies gilt insbesondere auch für die Verkehrszeichen, Ampeln und Schrankenanlagen.

4. Die Benutzung der KfZ-Einstellplätze zu anderen Zwecken als zur Einstellung der berechtigten Fahrzeuge ist nicht gestattet, eine Übertragung der Benutzerrechte an Dritte ist ebenfalls nicht gestattet.

5. Der Mietpreis ist im Voraus zu entrichten. Die Tarife richten sich nach den jeweils aktuellen Preislisten, die der Website www.parken-und-meer.de zu entnehmen sind.
Parken & Meer kann vom Mieter verlangen, dass die berechtigten Kraftfahrzeuge in geeigneter Weise, bspw. durch Hinterlegen von Belegen hinter die
Windschutzscheibe, kenntlich gemacht werden. Parken & Meer ist es gestattet, die über die vereinbarte Mietdauer hinaus stehenden KFZ durch Wegfahrsperren zu sichern und erst nach Zahlung der noch fälligen Miete freizugeben.

6. Parken & Meer haftet im Rahmen seiner Haftpflichtversicherung für Schäden, die durch sein Personal oder seine Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Dies gilt auch für Schäden, die von technischen Anlagen herrühren. Jede weitergehende Haftung, auch für Inhalt und Ladung der Fahrzeuge, wird vorsorglich ausgeschlossen. Parken & Meer übernimmt keinerlei Obhutspflichten. Die Kfz-Einstellung erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters; ein Versicherungsschutz über die durch Parken & Meer abgeschlossene Sach- und Personenhaftpflichtversicherung hinaus besteht nicht. Für Schäden, die durch andere Mieter oder sonstige Dritte verursacht worden sind, besteht keine Haftung von Parken & Meer. Etwaige Schadensersatzforderungen, die vom Mieter geltend gemacht werden, hat dieser unverzüglich und noch vor der Ausfahrt bei Parken & Meer anzuzeigen. Für das Nichtantreten einer Kreuzfahrt, gleich aus welchem Grund, übernimmt Parken & Meer keine Haftung.

7. Der Mieter haftet für alle durch ihn selbst oder sein Personal, seine Erfüllungsgehilfen oder seine Begleitpersonen gegenüber Parken & Meer oder Dritten verursachten Schäden. Die Halterhaftung bleibt beim Fahrzeugeigentümer. Er ist verpflichtet, durch ihn verursachte Schäden unverzüglich und noch vor der Ausfahrt bei Parken & Meer anzuzeigen.

8. Die Geschäftszeiten von Parken & Meer sind aktuell ganzjährig täglich von 8 Uhr bis 18 Uhr. Ein Anspruch des Mieters auf Einhaltung bestimmter Geschäftszeiten besteht aber nicht. Änderungen der Geschäftszeiten werden per Internet und Aushang bekannt gegeben.

9. Der Mieter hat bei der Ein- und Ausfahrt die StVO und die im Verkehr erforderliche Sorgfalt zu beachten, und zwar auch dann, wenn ihm das Personal von Parken & Meer mit Hinweisen behilflich ist. Nach erfolgter Übergabe des Fahrzeugs ist der Mieter verpflichtet, das Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen und verkehrsüblich zu sichern.

10. Auf dem Betriebsgrundstück sind das Einstellen von defekten Kraftfahrzeugen, die Lagerung von Treibstoffen, feuergefährlichen Gegenständen jeder Art und von Abfällen, das Hupen sowie sonstige Belästigungen durch vermeidbare Geräusche und das Ausführen von Arbeiten am Kraftfahrzeug untersagt.

11. Der kostenlose Fahrservice vom und zum Cruise Center am Passagierkai in Rostock Warnemünde gilt nur für die Insassen der bei Parken & Meer eingestellten Fahrzeuge. Grundsätzlich wird empfohlen, die Mitfahrenden und das Gepäck vorab zum Check In im Kreuzfahrt Terminal zu bringen und dann als Fahrer allein den Wagen zu Parken & Meer zu bringen.

12. Generell gibt es keine Rabatte.

13. Parken & Meer kann auf Kosten und Gefahr des Mieters eingestellte Fahrzeuge vom Betriebgrundstück entfernen lassen, wenn:
 
a.)der Mietvertrag beendet ist;
b.)ein eingestelltes Fahrzeug durch undichten Tank oder Vergaser oder sonstige Mängel eine Gefahr darstellt;
c.)ein eingestelltes Fahrzeug nicht polizeilich zugelassen ist oder während der Dauer des Vertrages durch die Behörden aus dem Verkehr gezogen wird;
d.)das Fahrzeug unberechtigt abgestellt wurde.

14. Gerichtsstand ist Rostock. Rostock, im Mai 2010
 


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